Deutschland
In Deutschland werden Nicht-EU-Arbeitskräfte nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschäftigt: je nach Stelle über die Blaue Karte EU, eine Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte oder die Chancenkarte, wobei die Bundesagentur für Arbeit der Beschäftigung in der Regel zustimmen muss. Wir erstellen die Unterlagen des Arbeitgebers, organisieren die Anerkennung der Qualifikation, beantragen das Visum Typ D bei der deutschen Auslandsvertretung und unterstützen die Anmeldung nach der Ankunft — der Prozess dauert in der Regel 3–6 Monate, im beschleunigten Fachkräfteverfahren kürzer.
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